Hauptuntersuchung (HU): Ablauf, Kosten, Fristen und die häufigsten Mängel

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2026

Die Hauptuntersuchung – im Alltag meist TÜV genannt – entscheidet darüber, ob Ihr Fahrzeug weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf. Geprüft wird nicht die Optik, sondern alles, was mit Sicherheit und Umwelt zu tun hat: Bremsen, Lenkung, Achsen, Beleuchtung, Reifen und Abgaswerte. Wer die Fristen kennt und typische Mängel vorher abstellen lässt, spart sich die Nachuntersuchung und unnötige Kosten.

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Was bei der Hauptuntersuchung geprüft wird

Die Hauptuntersuchung ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt und folgt einem festen Prüfkatalog. Der Prüfingenieur kontrolliert die Bremsanlage auf dem Rollenprüfstand, prüft Lenkung und Achsaufhängung auf Spiel, sichtet Rahmen, Karosserie und tragende Teile auf Korrosion und beurteilt die gesamte Fahrzeugbeleuchtung. Dazu kommen Reifen, Räder, Auspuffanlage, Kraftstoffsystem und die elektronischen Sicherheitssysteme, die über die Diagnoseschnittstelle ausgelesen werden.

Teil der Hauptuntersuchung ist außerdem die Abgasuntersuchung. Sie wird gemeinsam mit der HU durchgeführt und dokumentiert, ob Ihr Motor die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält. Bei Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfilter wird zusätzlich die Partikelanzahl gemessen – ein Punkt, an dem in den vergangenen Jahren spürbar mehr Fahrzeuge beanstandet wurden.

Fristen: Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss

Neuwagen müssen erstmals nach 36 Monaten vorgeführt werden, danach gilt für Pkw ein Rhythmus von 24 Monaten. Wohnmobile, Anhänger und gewerblich genutzte Fahrzeuge haben abweichende Intervalle, bei Taxis und Mietwagen wird jährlich geprüft. Maßgeblich ist immer die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr, die Zahl auf zwölf Uhr den Monat.

Eine Karenzzeit gibt es nicht. Bereits am ersten Tag nach Ablauf ist die Frist überschritten. Wer den Termin frühzeitig plant, kann kleinere Mängel vorher beheben lassen und vermeidet, dass ein Ersatzteil kurzfristig nicht lieferbar ist.

Was die Hauptuntersuchung kostet

Die Gebühr setzt sich aus Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zusammen und unterscheidet sich je nach Prüforganisation und Bundesland. Für einen normalen Pkw bewegen sich die Kosten üblicherweise in einem Bereich von rund 130 bis 160 Euro. Fahrzeuge mit Gasanlage oder besonderen Aufbauten sind teurer, weil zusätzliche Prüfschritte anfallen.

Der eigentliche Kostenfaktor sind nicht die Gebühren, sondern die Reparaturen. Deshalb lohnt sich ein Kfz-Meistercheck vor dem Termin: Werden Mängel vorher gefunden, können Sie in Ruhe entscheiden, statt unter Zeitdruck reparieren zu lassen. Wie sich eine Werkstattrechnung zusammensetzt, erklären wir im Beitrag zu Werkstattkosten und Kostenvoranschlag.

Die häufigsten Mängel bei der HU

Die Auswertungen der Prüforganisationen zeigen Jahr für Jahr ein ähnliches Bild. Ganz vorne liegt die Beleuchtung: defekte Leuchtmittel, falsch eingestellte Scheinwerfer und blinde Streuscheiben. Danach folgen Achsaufhängung und Federung, undichte oder verschlissene Bremsen, Ölverlust an Motor und Getriebe sowie Korrosion an tragenden Teilen.

Bei den Reifen sind es meist zwei Dinge: zu wenig Profil und ungleichmäßiger Verschleiß. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gilt auch bei der HU, und einseitig abgefahrene Reifen deuten fast immer auf eine falsche Spureinstellung hin – ein Fall für die Achsvermessung.

Mängelklassen: von geringen Mängeln bis zur Verkehrsunsicherheit

Der Prüfbericht kennt mehrere Stufen. Ohne Mängel oder mit geringen Mängeln bekommen Sie die Plakette sofort; geringe Mängel sollten Sie trotzdem zeitnah beheben lassen. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette – Sie haben einen Monat Zeit für Reparatur und Nachuntersuchung.

Wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, darf es nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Einstufung trifft in der Praxis vor allem Fahrzeuge mit durchgerosteten tragenden Teilen oder stark eingeschränkter Bremswirkung.

Nachuntersuchung: Fristen, Kosten und Ablauf

Nach einer HU mit erheblichen Mängeln haben Sie einen Monat Zeit, die beanstandeten Punkte beheben zu lassen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Bei der Nachuntersuchung werden nur die dokumentierten Mängel kontrolliert, nicht das ganze Fahrzeug – entsprechend niedriger fällt die Gebühr aus.

Lassen Sie die Monatsfrist verstreichen, ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig. Praktisch ist deshalb, Reparatur und Nachuntersuchung an einem Ort zu erledigen: In unseren Niederlassungen lässt sich beides direkt kombinieren.

Was passiert, wenn Sie die HU überziehen

Bis zu zwei Monate Überziehung bleiben in der Regel folgenlos, danach steigt das Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld stufenweise an. Ab einer Überziehung von mehr als acht Monaten kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, außerdem wird die Untersuchung erweitert durchgeführt und dadurch teurer.

Kritischer als das Bußgeld ist die Versicherungsfrage. Eine abgelaufene HU führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes, kann im Schadenfall aber zum Vorwurf grober Fahrlässigkeit beitragen – ähnlich wie bei falscher Bereifung.

So bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die HU vor

Der wirksamste Schritt ist eine Vorabprüfung. Kontrollieren Sie alle Leuchten, Scheibenwischer, Warnblinkanlage, Hupe und die Füllstände der Betriebsflüssigkeiten. Prüfen Sie Reifenprofil und Reifendruck und achten Sie auf Risse in den Wischergummis. Ein Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers ist ein Mangel – wann eine Reparatur statt Austausch möglich ist, lesen Sie im passenden Beitrag.

Denken Sie an die Zulassungsbescheinigung Teil I und an Nachweise für nachgerüstete Teile. Wenn ohnehin eine Inspektion ansteht, legen Sie sie sinnvollerweise direkt vor die HU: Dann sind Öl, Filter, Bremsen und Beleuchtung bereits geprüft.

FAQ: Hauptuntersuchung

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Eine offizielle Karenzzeit gibt es nicht. Bis zu zwei Monate Überziehung bleiben meist ohne Verwarnung, danach fallen gestaffelte Gebühren an. Ab mehr als acht Monaten kommt ein Punkt im Fahreignungsregister dazu und die Untersuchung wird erweitert durchgeführt.

Deutlich weniger als die vollständige HU, weil nur die beanstandeten Punkte kontrolliert werden. Wichtig ist die Monatsfrist: Danach ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig.

Ja, AU und HU werden gemeinsam durchgeführt und zusammen abgerechnet. Bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter wird zusätzlich die Partikelanzahl gemessen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I gehört zwingend dazu. Bei nachgerüsteten Teilen sollten Sie ABE, Teilegutachten oder die Eintragung bereithalten.

Rechtlich ja, sicherheitstechnisch nein. Schon deutlich vor dieser Grenze verlängert sich der Bremsweg bei Nässe spürbar. Mehr dazu im Beitrag zur Mindestprofiltiefe.

Die Prüfung selbst nimmt ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor. Viele Meisterbetriebe bieten die HU über einen Prüfstützpunkt direkt vor Ort an, sodass Prüfung und Reparatur an einem Termin möglich sind.

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